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Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge bedarf einer präzisen persönlichen und juristischen Planung unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Vorgaben sowie steuerlicher Aspekte. In dem Zusammenhang stellt sich dann auch häufig die Frage, wie Ehegatten und Kinder, die von der Unternehmensnachfolge ausgeschlossen worden sind, anderweitig unter Verzicht ihrer erbrechtlichen Ansprüche abgefunden werden können.

Rechtsanwalt Lücker, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, steht Ihnen nach vorheriger fernmündlicher Terminsvereinbarung – oder per Mail – für eine Beratung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.