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Rechtsanwalt Lücker Aachen

Fachanwalt Erbrecht

Fachanwalt Familienrecht

Rechtsanwalt LückerHerr Rechtsanwalt K. Lücker ist seit 1983 ununterbrochen als Rechtsanwalt in Aachen tätig. Während seiner langjährigen Rechtsanwaltstätigkeit hat sich Herr Rechtsanwalt Lücker in erheblichem Umfang sowohl mit dem Familienrecht, als auch dem Erbrecht befasst. Aufgrund seiner nachgewiesenen Fachkompetenz wurde Herrn Rechtsanwalt K. Lücker durch die Rechtsanwaltskammer Köln gestattet, sowohl die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ (seit 1999), als auch die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ (seit 2010) zu führen.

Die Rechtsanwaltskammer gestattet nur denjenigen Rechtsanwälten die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt“, die auf dem jeweiligen Rechtsgebiet nachweislich über erhebliche Erfahrung und überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfügen. Weiterhin setzt die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt“ voraus, dass sich der Rechtsanwalt auf diesen Rechtsgebieten nachweislich laufend fortbildet. Herr Rechtsanwalt Lücker ist in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Familienrecht Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins“ und in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Erbrecht Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins“ sowie in der „Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.“.