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Erbrecht

Das Erbrecht ist im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 1922 ff. geregelt. Bei Erbfällen mit Auslandsberührung ist ab dem 17.08.2015 die – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Europäische Erbrechtsverordnung zu beachten, sowie gegebenenfalls zwischenstaatliche Abkommen.

Im Erbrecht wird die Rechtsnachfolge durch den Erbschein dokumentiert. Der Erbschein wird auf Antrag durch das zuständige Nachlassgericht erlassen, wenn die Rechtsnachfolge gegenüber dem Gericht nachgewiesen wurde.

Beim Antrag auf Erlass des Erbscheins oder bei Komplikationen im Zuge des Erbscheinverfahrens ist Ihnen Herr Rechtsanwalt Lücker gerne behilflich. Dies gilt selbstverständlich auch bei allen anderen erbrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Testamentserrichtung, bei erbvertraglichen Regelungen, der Geltendmachung und der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Erbauseinandersetzungen, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Vermächtnisansprüchen, Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung, der Testierfähigkeit, bei Enterbungen sowie bei sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten.