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Testament

Erbstreitigkeiten lassen sich vermeiden

– am besten zu Lebzeiten! Das Testament liefert den Grund für Streit unter den Begünstigten, denn oft fehlen wichtige Angaben, die sich an gesetzliche Vorgaben halten müssen. Tun sie das nicht, dann ist der Ärger vorprogrammiert.

Insbesondere, wenn ein vorhandenes Vermögen im Rahmen der Pflichteilsregelung aufgeteilt werden soll, ist es quasi unabdinglich, Hilfe von einem Erbrechtsexperten in Anspruch zu nehmen, wenn der Erblasser keine Familienstreitigkeiten provozieren möchte.

Ein Anwalt begleitet ein Erbe von dem Moment an, in dem sich ein Erblasser entscheidet, seinen letzten Willen zu bekunden bis zu dem Zeitpunkt, an dem eben dieser Wille ordnungsgemäß, rechtskonform und nach Möglichkeit auch harmonisch umgesetzt wird.

Da geht es nicht nur um steuerlich motivierte Modelle, die den Erben vor hohen Ausgaben bewahren sollen, sondern auch um ganz allgemeine Festlegungen, die den Übergang eines Vermögens vom Erblasser zum Erben klar definieren und damit Missverständnisse vermeiden.

Allerdings sollten Erblasser beizeiten den Weg festlegen und für sich entscheiden, was nach dem Tod mit dem Vermögen zu geschehen hat – der Anwalt findet dann den besten Weg, dieses Ziel auch zu erreichen. So ist gewährleistet, dass ein rechtskräftiges und von einem Notar beglaubigtes Testament auch wirklich dem letzten Willen des Verstorbenen folgt und nicht in anschließenden Streitigkeiten anders ausgelegt werden kann.

Welche Gebühren anfallen, klärt sich im Erstgespräch. Grundsätzlich sollten Erblasser bei der Entscheidung zur Testamentserstellung einen Juristen zu Rate zu ziehen. Neben der allgemeinen familiären Situation sollte dabei auch die Höhe des Nachlasses eine Rolle spielen: Je höher das zu vererbende Vermögen ist, je sinnvoller ist die Einbeziehung eines Experten.

Rechtsanwalt Lücker steht nach telefonischer Kontaktaufnahme – oder per Mail – für eine Erstberatung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

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